UL94V-0, UL94V-1, UL94V-2

Prüfungsablauf:

Der vertikal angeordnete Probekörper wird mit einer Tirillbrennerflamme (h=20mm) für die Dauer von 10s beflammt. Die zweite Beflammungszeit beginnt, sobald die entzündete Probe verloschen ist; bei nicht entzündeten Proben sofort danach. Brenndauer, Gesamtbrennzeit, sowie brennend herabfallendeTeile und Entzündung der Watte sind die Beurteilungsparameter.

Bewertungskriterien V-0 V-1 V-2
Brenndauer nach jeder Beflammung < 10s < 30s < 30s
Summe aller Nachbrennzeiten bei 10 Beflammungen < 50s < 250s < 250s
Nachbrenn- und Glühdauer nach der 2. Beflammung < 30s < 60s < 60s
Vollständiges Abbrennen der Proben Nein Nein Nein
Brennendes Abtropfen ( Entzündung der Watte ) Nein Nein Ja

Abbildung Brennbarkeit UL94V