Schutzklasse | Bezeichnung | Bildzeichen | Erläuterung |
0 | — | — | Es besteht neben der Basisisolierung kein besonderer Schutz gegen einen elektrischen Schlag. Der Anschluß an das Schutzleitersystem ist nicht möglich. Der Schutz muss durch die Umgebung des Betriebsmittels sichergestellt sein. Für die Schutzklasse 0 gibt es kein Symbol und eine Kennzeichnung ist nicht vorgesehen. Die Schutzklasse 0 ist in der zukünftigen internationalen Norm nicht mehr enthalten. Derartige Geräte sind in Deutschland und Österreich nicht zugelassen. |
1 | Schutzerdung | Alle elektrisch leitfähigen Gehäuseteile des Betriebsmittels sind mit dem Schutzleitersystem der festen Elektroinstallation verbunden, welches sich auf Erdpotential befindet. Bewegliche Geräte der Schutzklasse I haben eine Steckverbindung mit Schutzleiterkontakt, einen Schutzkontaktstecker („Schukostecker“). Die Schutzleiterverbindung ist so ausgeführt, dass sie beim Einstecken des Steckers als erste hergestellt wird und bei einem Schadensfall als letzte getrennt wird (voreilender Kontakt). Die Einführung der Anschlußleitung in das Gerät muß mechanisch zugentlastet sein, damit beim Herausreißen der Leitung der Schutzleiter zuletzt abreißt. Wenn im Fehlerfall ein stromführender Leiter das mit dem Schutzleiter verbundene Gehäuse berührt, entsteht in der Regel ein Körperschluß, so dass die Sicherung oder ein Fehlerstromschutzschalter auslöst und den Stromkreis spannungsfrei schaltet. Häufig ist bei Altinstallationen noch die Klassische Nullung anzutreffen. Es wurde der Nulleiter zugleich als Schutzleiter mit den Schutzleiterkontakten der Steckdose verbunden. Dieser Leiter wird PEN-Leiter genannt – ein kombinierter Leiter aus Schutzleiter (PE)und Neutralleiter (N). Bei Neuinstallationen ist die klassische Nullung in Stromkreisen mit weniger als 10mm²Cu/16mm²AL Leiterquerschnitt nicht mehr zulässig, da sie bei Unterbrechungen des PEN-Leiters dazu führt, dass die Gehäuse aller am betreffenden Stromkreis angeschlossener Schutzklasse I – Geräte gefährliche Spannung annehmen. | |
2 | Schutzisolierung | Geräte der Schutzklasse II haben eine verstärkte oder doppelte Isolierung zwischen Netzstromkreis und Ausgangsstromkreis, beziehungsweise Metallgehäuse und haben keinen Schutzleiteranschluß. Diese Schutzmaßnahme wird auch Schutzisolierung (Sichere elektrische Trennung) genannt. Selbst wenn sie elektrisch leitende Oberflächen haben, so sind sie durch eine verstärkte Isolierung vor Kontakt mit spannungsführenden Teilen geschützt. Bewegliche Geräte der Schutzklasse II haben keinen Schutzkontaktstecker. Zum Anschluß werden Stecker verwendet, die keinen Schutzkontakt besitzen. Bei großen Strömen sind dies in Deutschland Konturenstecker – Steckerausführungen, die einem Schukostecker ähnlich sind. Bei kleineren Strömen (bis zu 2,5A) werden sogenannte Eurostecker verwendet. | |
3 | Schutzkleinspannung | Betriebsmittel der Schutzklasse III arbeiten mit Schutzkleinspannung (SELV, PELV, FELV) und benötigen bei Netzbetrieb ebenfalls eine verstärkte und / oder doppelte Isolierung zwischen den Netzstromkreisen und der Ausgangsspannung. Es besteht kein Schutzleiteranschluß. Geräte, die mit Schutzkleinspannung betrieben werden, d.h. mit Spannung nicht über 50V Wechselspannung oder 120V Gleichspannung benötigen z.B einen Sicherheitstransformator nach DIN EN 61558-2-6 oder gleichwertige Stromquellen. Aus Batterien bzw. Akkumulatoren (Akku) entnommene Schutzkleinspannungen genügen der Schutzklasse III ohne weitere Maßnahmen. |